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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Beherbergung

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel im Kornspeicher, Marburg.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel im Kornspeicher, Marburg.
  3. Es besteht Rauchverbot im gesamten Hotel im Kornspeicher, bei Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel im Kornspeicher, Marburg zustande. Dem Hotel im Kornspeicher, Marburg steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel im Kornspeicher, Marburg und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel im Kornspeicher, Marburg gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel im Kornspeicher, Marburg eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotel im Kornspeicher, Marburg beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotel im Kornspeicher, Marburg auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel im Kornspeicher, Marburg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel im Kornspeicher, Marburg an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel im Kornspeicher, Marburg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel im Kornspeicher, Marburg ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel im Kornspeicher, Marburg dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotel im Kornspeicher, Marburg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel im Kornspeicher, Marburg berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel im Kornspeicher, Marburg der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel im Kornspeicher, Marburg aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel im Kornspeicher, Marburg geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel im Kornspeicher, Marburg Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotel im Kornspeicher, Marburg oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Hotel im Kornspeicher, Marburg und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotel im Kornspeicher, Marburg auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel im Kornspeicher, Marburg ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotel im Kornspeicher, Marburg oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel im Kornspeicher, Marburg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel im Kornspeicher, Marburg steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Hotel im Kornspeicher, Marburg entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde dem Hotel Entschädigung zu leisten wie folgt:

Die Gesamtveranstaltung ist bis 42 Tage vor der Veranstaltung vollständig kostenfrei stornierbar.

  • 41 Tage bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
  • 28 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Veranstaltungspreises.
  • 14 Tage bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns 90% des Veranstaltungspreises.

Unbenommen von der Stornofrist der Gesamtveranstaltung können einzelne Teilnehmer wie folgt storniert werden:

  • Bis 29 Tage vor Anreise können bis zu 50% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden.
  • Bis 15 Tage vor der Anreise können bis zu 30% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden.
  • 14 bis 4 Tage vor der Anreise können bis zu 10% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden.

Die bis 2 Tage vor der Veranstaltung angegebene Personenzahl gilt als Grundlage der Preisberechnung.
Dem Hotel aufgrund der Buchung des Kunden verursachte Fremdkosten (Leihgebühren/Dienstleistungen) zahlt der Kunde entsprechend der Buchungsbestätigung, es sei denn, das Hotel kann die angefragte Dienstleistung dritter kostenfrei stornieren.

Änderungen benötigen die Schriftform.

Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel im Kornspeicher, Marburg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel im Kornspeicher, Marburg auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel im Kornspeicher, Marburg gesetzter angemessener Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel im Kornspeicher, Marburg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel im Kornspeicher, Marburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel im Kornspeicher, Marburg begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel im Kornspeicher, Marburg zuzurechnen ist.
  • ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  1. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel im Kornspeicher, Marburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel im Kornspeicher, Marburg spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Kornspeicher, Marburg über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel im Kornspeicher, Marburg nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Haftung des Hotels

  1. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotel im Kornspeicher, Marburg zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel im Kornspeicher, Marburg auftreten, wird das Hotel im Kornspeicher, Marburg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel im Kornspeicher, Marburg dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,- €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 750,- €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

  1. Für die unbeschränkte Haftung des Hotel im Kornspeicher, Marburg gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel im Kornspeicher, Marburg nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotel im Kornspeicher, Marburg.
  3. Weckaufträge werden vom Hotel im Kornspeicher, Marburg mit größter Sorgfalt ausgeführt, Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel im Kornspeicher, Marburg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussabstimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Marburg an der Lahn.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Kornspeicher gemeinnützigen GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Kornspeicher gemeinnützigen GmbH.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.